Separate Sicherungsabtretung von Gutachtenhonoraren
Diese Vereinbarung sollte zusätzlich unterschrieben werden.
Stand: 13. Juni 2026
§ 1 Sicherungszweck
Zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen der EasyGutachter Software GmbH aus dem Software-, Lizenz- und Nutzungsvertrag tritt der Nutzer sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vergütungsansprüche aus Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen, Schadengutachten und sonstigen sachverständigen Leistungen an die EasyGutachter Software GmbH ab.
§ 2 Annahme
Die EasyGutachter Software GmbH nimmt die Abtretung an.
§ 3 Einziehungsbefugnis
Der Nutzer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
§ 4 Widerruf bei Zahlungsverzug
Gerät der Nutzer mit einer Zahlung aus dem Vertragsverhältnis länger als 14 Tage in Verzug, kann EasyGutachter die Einziehungsbefugnis widerrufen.
§ 5 Offenlegung und Direkteinzug
Nach Widerruf darf EasyGutachter die Abtretung gegenüber Versicherungen, Auftraggebern, Rechtsanwälten und sonstigen Zahlungspflichtigen offenlegen und die Forderungen unmittelbar einziehen.
§ 6 Verwertung der Sicherung
EasyGutachter darf die eingezogenen Beträge zur Begleichung aller offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verwenden, einschließlich Lizenzgebühren, Mahnkosten, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten.
§ 7 Überschüsse
Übersteigen eingezogene Beträge die offenen Forderungen von EasyGutachter, wird der überschießende Betrag an den Nutzer ausgekehrt.
§ 8 Zustimmung
Der Nutzer bestätigt, dass die Sicherungsabtretung ausdrücklich vereinbart wurde und ihm deren rechtliche Folgen bekannt sind.
§ 9 Dauer
Die Sicherungsabtretung bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen.
Ergänzende Datenschutzhinweise
Im Zusammenhang mit der Forderungseinziehung gelten unsere vollständigen Datenschutzhinweise nach DSGVO.
Bei Rückfragen: info@easy-gutachter.de
