Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EasyGutachter Software GmbH
Für die Nutzung der EasyGutachter Software durch Unternehmer, Kfz-Sachverständige, Gutachterbüros, Franchise- und Lizenzpartner
Stand: 13. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der EasyGutachter Software GmbH, nachfolgend „EasyGutachter“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Nutzer“ genannt.
Die Leistungen von EasyGutachter richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, sofern EasyGutachter deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
EasyGutachter stellt dem Nutzer eine cloudbasierte Softwarelösung zur Verfügung.
Die Software dient insbesondere:
- der Auftragserfassung,
- der Erstellung von Kfz-Gutachten,
- der Verwaltung von Fahrzeugdaten,
- der Schadenskalkulation,
- der Dokumentenverwaltung,
- der Speicherung von Lichtbildern,
- der Kommunikation mit Versicherungen,
- der Verwaltung von Kundendaten,
- der digitalen Aktenführung,
- der Rechnungsstellung,
- der KI-gestützten Unterstützung bei Gutachtenerstellungen.
EasyGutachter ist berechtigt, Funktionen zu erweitern, anzupassen oder technisch weiterzuentwickeln. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Benutzerkonto
Die Nutzung der Software setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus.
Sämtliche Angaben des Nutzers müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
Zugangsdaten sind geheim zu halten.
Der Nutzer haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinem Benutzerkonto vorgenommen werden.
Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
Der Nutzer verpflichtet sich, EasyGutachter unverzüglich über einen Missbrauch seines Accounts zu informieren.
§ 4 Nutzungsrechte
EasyGutachter gewährt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht besteht ausschließlich während der Vertragslaufzeit.
Es ist insbesondere untersagt:
- die Software zu kopieren,
- die Software zu vervielfältigen,
- Quellcode auszulesen,
- Reverse Engineering durchzuführen,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
- Softwarebestandteile zu verändern,
- die Software weiterzuverkaufen,
- die Software zu vermieten,
- die Software Dritten zugänglich zu machen,
- KI-Funktionen nachzubilden oder auszulesen.
Bei Verstößen ist EasyGutachter berechtigt, den Zugang sofort zu sperren.
§ 5 Urheberrecht und geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben ausschließlich bei EasyGutachter.
Dies gilt insbesondere für:
- Softwarecode,
- Datenbanken,
- Layouts,
- Logos,
- Marken,
- KI-Systeme,
- Schnittstellen,
- Dokumentationen,
- Vorlagen.
Jegliche Nutzung außerhalb der vertraglich eingeräumten Rechte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Verstöße verpflichten den Nutzer zum Ersatz sämtlicher entstandener Schäden.
§ 6 Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Vergütung
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Vertrag.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Nutzer in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Zusätzlich trägt der Nutzer sämtliche Mahn-, Inkasso-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
§ 8 Zahlungsverzug
Befindet sich der Nutzer länger als 14 Kalendertage im Zahlungsverzug, ist EasyGutachter berechtigt:
- Funktionen einzuschränken,
- Datenexporte zu sperren,
- den Zugang teilweise oder vollständig zu deaktivieren.
Befindet sich der Nutzer länger als 30 Kalendertage im Zahlungsverzug, ist EasyGutachter berechtigt:
- den Vertrag fristlos zu kündigen,
- sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,
- die Einziehungsbefugnis gemäß § 9 zu widerrufen.
§ 9 Sicherungsabtretung von Gutachtenhonoraren
1. Abtretung
Zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche von EasyGutachter aus der Geschäftsbeziehung tritt der Nutzer hiermit sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen aus:
- Kfz-Gutachten,
- Schadengutachten,
- Wertgutachten,
- Fahrzeugbewertungen,
- Restwertermittlungen,
- Beweissicherungsgutachten,
- technischen Gutachten,
- Beratungsleistungen,
an EasyGutachter ab. EasyGutachter nimmt die Abtretung an.
2. Sicherungszweck
Die Abtretung dient der Sicherung sämtlicher Forderungen von EasyGutachter, insbesondere:
- Lizenzgebühren,
- Softwaregebühren,
- Schulungsgebühren,
- Supportkosten,
- Mahnkosten,
- Inkassokosten,
- Rechtsanwaltskosten,
- Schadensersatzansprüche.
3. Widerruf der Einziehungsbefugnis
Solange der Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, bleibt er berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann EasyGutachter diese Berechtigung widerrufen.
4. Offenlegung
Nach Widerruf ist EasyGutachter berechtigt, die Abtretung gegenüber:
- Versicherungen,
- Geschädigten,
- Rechtsanwälten,
- Leasinggesellschaften,
- Autohäusern,
- Flottenbetreibern,
- sonstigen Schuldnern
offenzulegen.
5. Direkte Einziehung
EasyGutachter ist berechtigt, sämtliche abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und abzurechnen.
Der Nutzer erteilt hierzu seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung.
6. Auskunftspflicht
Der Nutzer verpflichtet sich, EasyGutachter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Auftragsunterlagen,
- Versicherungsdaten,
- Schadenakten,
- Rechnungen,
- Gutachten,
- Kundendaten.
7. Vertragsstrafe bei Vereitelung
Verhindert der Nutzer die Durchsetzung einer wirksam abgetretenen Forderung vorsätzlich oder grob fahrlässig, schuldet er eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € je Verstoß.
Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO.
Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm verarbeiteten Kundendaten.
§ 11 Verfügbarkeit
EasyGutachter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt.
Ausgenommen hiervon sind:
- Wartungsarbeiten,
- höhere Gewalt,
- Ausfälle von Rechenzentren,
- Ausfälle von Internetdiensten.
§ 12 Haftung
EasyGutachter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EasyGutachter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
EasyGutachter haftet nicht für fehlerhafte Gutachteninhalte des Nutzers.
§ 13 Verbotene Nutzung
Es ist untersagt:
- fingierte Gutachten zu erstellen,
- Versicherungsbetrug zu begehen,
- Daten zu manipulieren,
- Zugangsdaten weiterzugeben,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
- die Software zur Begehung rechtswidriger Handlungen zu nutzen.
Bei Verstößen kann EasyGutachter den Vertrag fristlos kündigen.
§ 14 Referenznutzung
EasyGutachter ist berechtigt, den Firmennamen, das Logo sowie öffentlich zugängliche Unternehmensdaten des Nutzers als Referenz auf Webseiten, Werbematerialien und Präsentationen zu verwenden.
Der Nutzer kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter info@easy-gutachter.de.
